Die Veröffentlichung dieser Stellungnahme wurde von Frau Dr. Judith Pauly-Bender (SPD / Mitglied des hessischen Landtages) genehmigt worden.
Bei Vervielfältigung dieser Stellungsnahme muss als Quellenangabe:
http://forum.dogsguard.org hinterlegt sein.
Gemäß diesem Artikel: Wiesbadener SPD will Rasseliste abschaffen hat Issy von Rock eine Stellungnahme von Frau Dr. Judith Pauly-Bender eingeholt.
(ISSY) Sodele, ich habe mal die SPD in Hessen angefragt bzgl des modernen Hundegesetzes und habe auch Antwort erhalten. Ich liste hier den Schriftverkehr ab:
Guten Tag Frau Pauly-Bender,
im Wiesbadener Kurier habe ich Hervorragendes gelesen. Endlich werden unsere Hunde geschützt und der Fokus auf das richtige Ende der Leine gerichtet! Das sind gute Nachrichten.
Aber ich habe eine Frage an Sie: Wieso wird dies nur im hessischen Land gefordert (und auch hoffentlich umgesetzt)?
Ihre Kollegen in Karlsruhe wollen sogar eine Liste einführen:
http://mobil.ka-news.de/region/karlsruhe/Kampfhundesteuer-in-Karlsruhe-SPD-denkt-darueber-nach;art6066,777603Da bin ich jetzt schon irritiert und enttäuscht wie unterschiedlich ein und dieselbe Partei arbeitet. Ich dachte immer, ich kann bei einer Partei darauf vertrauen, mich als Bürger in ganz Deutschland gleich zu vertreten und dass Dinge einheitlich umgesetzt werden.
Und aus Ihrem Text zur Vorstellung des modernen Hundegesetzes irritiert mich besonders der Abschnitt:
B.3. Verschärfte Anforderungen werden allerdings für das Halten und das Führen eines gefährlichen Hundes formuliert. Bei Feststellung unzulänglicher Halterkompetenz sollen Halter bzw. Führererlaubnis verloren gehen. Gefährliche Hunde, die den Wesenstest nicht bestehen, sollen nicht mehr vermittelt werden dürfen.
Doch was definiert einen gefährlichen Hund Ihrer Ansicht nach? Ich gehe davon aus das nicht Rassezugehörigkeit gemeint ist, oder? Denn Ihr Zitat aus dem Artikel im Kurier: „Mit einer Rasseliste ist keine Sicherheit zu erzielen. Die Rasse-Liste ist Quatsch.“ , haben Sie augenscheinlich endlich mal gehört was die Wissenschaft und die Fachexperten seit Jahren bezeugen.
Schön wäre es, endlich mal Gesetze zu implementieren, die Sinn machen und die auch wissenschaftlich belegt sind. Ich für meinen Teil freue mich sehr darüber, dass Sie dies genauso sehen.
Mit freundlichen Gruß,
Christy Marquez, 1. Vorsitzende von Rock 'a' Pitty
____________________________________
Die Antwort:
Sehr geehrte Frau Marquez,
haben Sie Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an diesem Thema. Gerne beantworte ich ihre Fragen hierzu, möchte Sie aber auch einladen, den Gesetzentwurf der SPD Hessen im Original einzusehen, einen entsprechenden Link füge ich unten an.
Hundegesetze obliegen der Verantwortung der Bundesländer und werden daher in den jeweiligen Ländern entsprechend der dortigen Umstände, Kräfteverhältnisse der unterschiedlichen Interessen u.ä. beschlossen bzw. verändert. Dies bedeutet, die Hundelobby muss sich bei den eigenen LänderpolitikerInnen für ihre Anliegen stark machen und werben, bietet jedoch auch den Vorteil, dass die Länder in Konkurrenz um die jeweils fortschrittlichsten Regelungen stehen. In Hessen ist dies nicht anders und wir sind bemüht, eine Mehrheit auch im Parlament für ein fortschrittliches Hundegesetz zu gewinnen. Ob dies gelingt, wird nicht zuletzt auch von der Resonanz der Bürgerinnen und Bürgern sowie der unterschiedlichen Verbände zu diesem Thema abhängen.
Zu Ihren Fragen bzgl. des "gefährlichen Hundes": Bei uns sind sich die hessischen Verbände einig darüber, dass es gefährliche Individuen gibt, vor denen besser geschützt werden muss als bislang. Eine Rasse in toto für gefährlich zu erklären wird für kein geeignetes Mittel zur Gefahrenvorbeugung gehalten und wir haben daher keine entsprechenden Regelungen im Gesetzentwurf vorgesehen. Weiterhin haben wir auch keine Größendifferenzierung vorgeschlagen, wie im Gesetz in Nordrhein-Westfalen, welches nach Größen unterscheidet. Vielmehr erlaubt unser Gesetzenzwurf individuelle mögliche Regelungen als Reaktion auf das jeweilige Individuum, insbesondere deshalb, weil wir die Gefahr grundsätzlich nicht nur beim Beißunfall sehen, sondern auch bei Hunden, die ungerichtet jagen, beispielsweise Jogger. Wir werden sehen, was die Anhörung unseres an Niedersachsen angelehnten Vorschlages erbringt und sind offen für Verbesserungsvorschläge.
Um sich einen umfassenden Einblick zu unserem Vorschlag zu verschaffen, lade ich Sie und alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich den Gesetzentwurf selbst sowie weitere Informationen zum Thema direkt anzusehen, sie finden alle Informationen dazu auf
www.politikprotier.de bzw. unter dem Link
http://politikprotier.de/category/haustiere/hundegesetz/ .
Mit freundlichem Gruß
Judith Pauly-Bender