Thema: Gefahrhundegesetz möglicherweise verfassungswidrig Do 15 Dez - 5:17:43
Das Landesverfassungsgericht muss die Verfassungsmäßigkeit des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes überprüfen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hält Teile des Regelwerks für verfassungswidrig und legte dem Verfassungsgericht diese Frage deshalb zur Entscheidung vor.